

Notariat am Hauptplatz
Wir sind die Notariatskanzlei am Hauptplatz in Purkersdorf.
Ihr Anliegen bringen wir juristisch auf den Punkt.
Wir schaffen durch unsere Verträge und Urkunden Rechtssicherheit, klare Regeln und damit Rechtsfrieden.
Voraussetzung sind dabei nicht nur Qualität, Engagement und Kompetenz, sondern auch Empathie, Zuhören und Verständnis
für die Wünsche und Sorgen unserer Mandanten in ihrer persönlichen Situation.
Wir bringen es auf den Punkt.



Öffnungszeiten
MO 08:00 - 17:00
DI 08:00 - 17:00
MI 08:00 - 17:00
DO 08:00 - 17:00
FR 08:00 - 14:00
Aktuelles
Befreiung von Grundbuchgebühren endet nach 30.6.2026
Die derzeit bestehenden Befreiungen für Eintragungsgebühren im Grundbuch, wenn man den Hauptwohnsitz an der erworbenen Immobilie begründet, enden mit Ende Juni 2026. Damit kann man sich im einfachsten Fall eines Kaufs einer Wohnung mit Bankfinanzierung durch einen Käufer EUR 11.500,00 an Gebühren sparen. Wie gesagt, nicht mehr lange!
Derzeit ist eine Gesetzesänderung geplant, die die bestehenden Details zum Ende dieser zeitlichen Befristung ändern soll. Wir sind im Detail über die aktuellen Entwicklungen dazu informiert und helfen Ihnen dabei, die Gebührenbefreiungen allenfalls auch noch etwas zeitlich zu verlängern … Wir bieten gerne unsere Expertise an.
Melden Sie sich. Wir bringen es auf den Punkt.
Weitreichende Änderungen im Mietrecht seit 1.1.2026
Die hohe Inflation und die politischen Diskussionen haben uns mit Jahreswechsel eine neue Mietpreisbremse beschert.
Die bis dahin zulässige Werterhaltung eines vereinbarten Preises bei Dauerschuldverhältnissen bei Wohnungsmieten durch Wertsicherungsvereinbarungen wurde beschnitten. Nun ist auch jede (nur) werterhaltende Vereinbarung unzulässig, soweit sie sich
-
auf das erste Jahresquartal der zu leistenden Mieten bezieht und oder
-
einen – real eintretenden – Geldverlust zu mehr als 3% im Vergleich zum Vorjahr geltend machen will – hier gilt eine Grenze, wonach die Hälfte des über 3% liegenden Geldwertverlust verrechnet werden darf.
Eine erhebliche Änderung ist auch im Bereich der höchsten zulässigen zeitlichen Dauer befristeter Mietverträge im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes eingetreten. Durften 2025 noch generell zulässige Befristungen von Wohnungsmietverträgen von mindestens drei Jahren vereinbart werden, erhöht sich diese Mindestdauer nun für Personen, die Unternehmer im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind auf fünf Jahre. Kürzere Befristungen wären dann von den Vermietern, die als Unternehmer gelten, nicht rechtlich durchsetzbar. Für jene, die nicht als Unternehmer im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes gelten, bleibt die Mindestbefristung bei der Vermietung von Wohnungen mit drei Jahren gleich. Da die Abgrenzung zwischen Unternehmern und Nicht-Unternehmern nach dem KSchG nicht eindeutig klar geregelt ist, sehen wir einen großen Unsicherheitsfaktor, was diese zeitliche Mindestdauer betrifft.
Melden Sie sich. Wir bringen es auf den Punkt.

Genau
Bei uns können Sie sich auf sorgfältige und gewissenhafte Unterstützung bei all Ihren Angelegenheiten verlassen.
Wir achten besonders darauf, unsere Arbeit korrekt und rechtmäßig durchzuführen, um Anliegen und Erfordernisse aller Beteiligten bestmöglich zu erledigen.

Zuverlässig
Zuverlässige Betreuung und Qualität steht für uns an erster Stelle. Sie können auf unsere kompetenten MitarbeiterInnen vertrauen.

Schnell
Besonderen Wert legen wir auf das Einhalten transparenter Fristen um eine möglichst rasche Abwicklung Ihrer Angelegenheiten zu gewährleisten. In unserem Notariat sind wir stets darum bemüht Ihre Wartezeiten möglichst kurz zu halten.

Preiswert
Wir informieren Sie bei Ihren Wünschen im Vorfeld über die zu erwartenden Kosten bzw Abgaben und geben Ihnen gerne vorweg unser fair kalkuliertes Honorar bekannt.
Unser Team



Assistentin
Assistentin
Assistentin
Events
50 Jahre Licht ins Dunkel: Dr. Günther Fuchs spendete anlässlich des 50 Jährigen Jubiläums des Notariats Fuchs am Hauptplatz; 10.000 Euro.
Zusammen durch Spenden einiger Purkersdorfer Unternehmen kam ein Betrag von 48.500 Euro zusammen.
Kontakt

Öffnungszeiten
MO 08:00 - 17:00
DI 08:00 - 17:00
MI 08:00 - 17:00
DO 08:00 - 17:00
FR 08:00 - 14:00
Wir bringen es
auf den Punkt.
Geschichte
Ein halbes Jahrhundert: 50 Jahre Notariat Fuchs in Purkersdorf am Hauptplatz!
Franz Fuchs, der zehnte Notar in Purkersdorf, übernahm 1972 die Kanzlei. 1989 begann dann Günther Fuchs im Notariat seines Vaters zu arbeiten, 2000 wurde er zum Notar ernannt.
Die Kanzlei am Hauptplatz wurde nach und nach vergrößert, personell erweitert und hat ihre Rechtsdienstleistungsangebote um zentrale neue Bereiche erweitert. So sind heute neben dem Erbrecht, Familienrecht, Unternehmensrecht und dem allgemeinen Liegenschaftsverkehr, vor allem das Bauträgervertragsrecht und das Wohnungseigentumsrecht erfolgreiche Spezialgebiete.
Neben Günther Fuchs beraten mit Martin Galoppi, Stephanie Salat und Katharina Pospischil insgesamt vier Juristen mit langjähriger Berufserfahrung und Praxis die Mandanten.
„Geschichte ist viel mehr als nur die Vergangenheit, sie ist die Saat der Zukunft, der wir positiv und freudig entgegensehen“ - Günther Fuchs.
Vielen Dank an alle Mitwirkenden!




















